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   BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72   

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https://dejure.org/1972,1230
BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72 (https://dejure.org/1972,1230)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1972 - II C 28.72 (https://dejure.org/1972,1230)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1972 - II C 28.72 (https://dejure.org/1972,1230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsklausel bei gewährter Umzugskostenvergütung - Auflage als Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt - Umzugskostenvergütung eines Gemeindebeamten im Wege einer Vereinbarung - Vorbehalt des Gesetzes beim Bayerischen Umzugskostenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1973, 244
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72
    Daß ein solcher "zweiseitiger" Verwaltungsakt in den Lehren des Allgemeinen Verwaltungsrechts nicht unbekannt ist und für zulässig gehalten wird, hat schon der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 21. September 1966 (BVerwGE 25, 72 ff.) dargelegt, das eine "Vereinbarung" über die Höhe der Entschädigung eines Besatzungsschadens betrifft.

    Aus den vorstehenden Ausführungen folgt zwangsläufig, daß eine Fehlerhaftigkeit des sich aus dem Schreiben der Klägerin vom 11. März 1967 und der "Vereinbarung" vom 7./10. April 1967 zusammensetzenden und als einseitig gestaltende Maßnahme des Dienstherrn zu behandelnden Aktes nur nach den für die Fehlerhaftigkeit von Verwaltungsakten bestehenden Rechtsgrundsätzen beurteilt werden kann (vgl. BVerwGE 25, 72 [80]).

  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72
    Nichtig ist ein Verwaltungsakt nicht schon, wenn er der gesetzlichen Grundlage entbehrt, sondern nur, wenn er an einem besonders schweren Form- oder Inhaltsfehler leidet, der für einen urteilsfähigen Bürger offensichtlich ist (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 19, 284 [287]).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 38.70

    Anspruch auf nochmalige Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72
    Der sich in einem solchen Einwand niederschlagende Gedanke der "Einheit des öffentlichen Dienstes" und der "einen Quelle der öffentlichen Mittel" (vgl. hierzu das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG VI C 38.70 -) kann in Fällen der vorliegenden Art schon deswegen nicht durchgreifen, weil die Umzugskostenvergütung die "Zuwanderung" des Beamten gerade zu dem gewährenden Dienstherrn betrifft und fördert.
  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65

    Baudispens

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72
    Auch wenn für den sogenannten subordinationsrechtlichen Vertrag eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung nach jetzt wohl herrschender Auffassung nicht erforderlich sei (BVerwGE 23, 213), sei der Vertrag als Handlungsform dann unzulässig, wenn das Gesetz nach seinem Inhalt ergebe, daß allein der gesetzliche Vollzug in Form des Verwaltungsakts zugelassen sei.
  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 42.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72
    Soweit es Ermessensentscheidungen zulasse, wie bei der Zusage von Umzugskostenvergütung gemäß Art. 2 Abs. 3 BayUKG, sei das Ermessen im Rahmen einer hoheitlichen Entscheidung und nicht durch Vertrag zu betätigen (BVerwGE 24, 253 zum Reisekostenrecht).
  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72
    Daß § 820 Abs. 1 BGB bei der Rückforderung zuviel gezahlter beamtenrechtlicher Bezüge anwendbar ist, wenngleich diese Vorschrift in erster Linie für Rechtsverhältnisse entwickelt worden ist, die maßgeblich vom Gestaltungswillen der Parteien bestimmt werden, hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt klargestellt (u.a. BVerwGE 11, 283 [287]).
  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt entschieden (u.a. BVerwGE 7, 95 [97] und 11, 314 [318]); und daran ist festzuhalten.
  • BVerwG, 20.12.1960 - II C 120.59
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt entschieden (u.a. BVerwGE 7, 95 [97] und 11, 314 [318]); und daran ist festzuhalten.
  • BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 55.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72
    Unter Hinweis darauf, daß in bestimmten Bereichen des öffentlichen Rechts - z.B. im Enteignungsrecht, im Bundesleistungsrecht, im Lastenausgleichsrecht - die Verzinsung von Geldforderungen bei Verzug unterschiedlich geregelt ist, vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, daß es einen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts, der zur Gewährung von Verzugszinsen verpflichte, nicht gibt; daraus hat das Bundesverwaltungsgericht hergeleitet, daß die Folgen der Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen sich nach dem im Einzelfall einschlägigen Spezialrecht richte (BVerwGE 15, 78 und 21, 44).
  • BVerwG, 26.03.1965 - IV C 123.63
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72
    Unter Hinweis darauf, daß in bestimmten Bereichen des öffentlichen Rechts - z.B. im Enteignungsrecht, im Bundesleistungsrecht, im Lastenausgleichsrecht - die Verzinsung von Geldforderungen bei Verzug unterschiedlich geregelt ist, vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, daß es einen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts, der zur Gewährung von Verzugszinsen verpflichte, nicht gibt; daraus hat das Bundesverwaltungsgericht hergeleitet, daß die Folgen der Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen sich nach dem im Einzelfall einschlägigen Spezialrecht richte (BVerwGE 15, 78 und 21, 44).
  • BVerwG, 21.04.1971 - V C 58.69

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Schadenszinsen

  • BVerwG, 06.12.1971 - II B 19.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen Divergenz - Preisgabe

  • RG, 26.02.1915 - III 347/14

    Herabgesetzte Tagegelder

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen -

    Gegen einen derartigen Antrag bestehen aber keine rechtlichen Bedenken, weil die in § 3 Abs. 1 Nrn. 1 bis 11 BUKG aufgeführten Teilleistungen voneinander unabhängig sind und der Beamte auf den Ausgleich von erstattungsfähigen Aufwendungen wirksam verzichten kann (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1972 - BVerwG 2 C 28.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 44]).
  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des

    Das gilt insbesondere auch für Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, zB der Beamten (BVerwG BayVerwBl 1973, 244, 245; NVwZ 1988, 441; für Militärversorgungsbezüge vor der Schaffung der Versorgungsgerichte: RGZ 92, 376, 378 ff, sogar für Verzugszinsen).
  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 66.76

    Befreiung von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen - Zinsen für

    Vielmehr richten sich die Folgen der Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen nach dem im Einzelfall einschlägigen Spezialrecht (Urteil vom 14. Februar 1962 - BVerwG V C 11 und 16.61 - BVerwGE 14, 1 [3 ff.]; Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 55.61 - BVerwGE 15, 78 [81]; Urteil vom 26. März 1965 - BVerwG IV C 123.63 - BVerwGE 21, 44 [BVerwG 26.03.1965 - IV C 123/63]; Urteil vom 8. Juni 1966 - BVerwG VIII C 153.63 - BVerwGE 24, 186 [191]; Urteil vom 19. Oktober 1972 - BVerwG II C 28.72 - Buchholz 238.90 Nr. 44; vgl. auch Senatsurteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG IV C 17.69 BVerwGE 37, 239 [241 f.]).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79

    Umzugskostenzusage - Nachträgliche Rechtsänderung - Unwirksamkeit -

    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits im Urteil vom 19. Oktober 1972 - BVerwG 2 C 28.72 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 44 = DÖD 1973, 131) entschieden, daß die Zusage der Umzugskostenvergütung einen Verwaltungsakt darstellt (ebenso Crisolli/Treutlein, Umzugskostenrecht, § 2 BUKG Erl. 2).
  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 67.72

    Verwaltungsaufgaben - Bundeseigene Verwaltung - Ausführung von Bundesgesetzen -

    Da weder das Binnenschiffsverkehrsgesetz noch die Frachtenausgleichsverordnung eine ausdrückliche Bestimmung über die Verzinsung von Forderungen enthalten, können keine Verzugszinsen in analoger Anwendung des § 288 BGB verlangt, wohl aber Prozesszinsen für die Zeit nach der Rechtshängigkeit des Anspruches begehrt werden (Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG VII C 29.72 - Buchholz 451.80 Nr. 19; Urteil vom 19. Oktober 1972 - BVerwG II C 28.72 - a.a.o. -).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 22.77

    Erhöhter Zinssatz bei der Rückforderung von Studienförderungsmitteln von

    Das Gericht schließe sich insoweit der höchstrichterlichen Rechtsprechung an (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Oktober 1972 - BVerwG 2 C 28.72 - [Buchholz 238.90 Nr. 44] mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).
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